Benützung der Sportanlagen/-hallen
Die IRS hat alle Sportvereine am 13. Dezember 2020 darüber informiert, dass die Sporteinrichtungen (Turnhallen und übrige Sporträume) gemäss Bundesratsentscheid nur noch für Trainings von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren erlaubt sind. Die Turnhallenschliessung wurde dabei auf 19.00 Uhr festgesetzt. Aufgrund des aktuellen Entscheids des Bundes bleiben diese Bestimmungen weiterhin in Kraft. Der Pandemiestab der Schule hat mit Wirkung ab 18.01.2021 jedoch die Hallenschliessungszeiten auf 20.00 Uhr erweitert.
Bei dieser Gelegenheit weist die Schule auf die Einhaltung der Schutzmassnahmen hin (Maskentragpflicht für Erwachsene und Jugendliche über 16 Jahren). Im Weitern müssen auch die Abstands- und Hygienevorschriften gemäss aktuellem Schutzkonzept der Schule Richterswil-Samstagern eingehalten werden (s. Schulwebsite / Schule Richterswil-Samstagern - Schutzkonzept Schule Richterswil-Samstagern (schule-richterswil-samstagern.ch).
Es musste festgestellt werden, dass diese Vorschriften – wie auch das geltende Rauchverbot auf Schulanlagen - nicht immer eingehalten wurden. Aufforderungen von weisungsberechtigten Personen der Schule ist Folge zu leisten. Bei Beanstandungen erfolgen Sanktionen in Absprache zwischen der IRS und der Schule.
Freundliche Grüsse
Schulpflege Richterswil
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